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Änderungen beim Kindergeld zum 01.01.2007


Zum 1. Januar wird die Anspruchsdauer für das Kindergeld vom noch nicht vollendeten 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Der Anspruch endet damit für ab 1983 geborene Kinder zum 25. Geburtstag und für 1982 geborene Kinder zum 26. Geburtstag. Auch bei behinderten Kindern wird die Altersgrenze entsprechend herabgesetzt.
Die Änderung hat auch Auswirkung auf die private Haftpflichtversicherung, weist die uniVersa darauf hin. Dort sind volljährige, ledige Kinder im Rahmen einer Familienpolice maximal bis zum Ende der Schul- und Berufsausbildung über ihre Eltern mitversichert. Gute Anbieter gewähren geistig behinderten Kinder auch darüber hinaus ohne Altersbegrenzungen Versicherungsschutz. Betroffene Eltern sollten einen Blick in ihre Versicherungspolice werfen oder sich bei ihrem Versicherer erkundigen.


Quelle: uniVersa


Artikel eingestellt am 19.12.2006

 
 
 

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