Start › Wertsachen

Wertsachen

Wertsachen im Sinne der Hausratversicherung sind Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände, Gegenstände mit einem Alter von mehr als 100 Jahren (Antiquitäten) außer Möbel. Wertsachen gehören nicht zum eigentlichen Hausrat und müssen deshalb der Versicherungssumme extra hinzugerechnet werden. Wenn keine höhere Entschädigungsgrenze vereinbart wurde, beträgt die Entschädigungsgrenze für Wertsachen 20% der gesamten Versicherungssumme.



 
 
 

Kundenmeinungen


Google


Facebook

 
Versicherungsexperten
Versicherungsexperten
 

Verdienen Sie mit!

 
Katalog: Allgemein Weiteres