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Überspannungsschäden

Überspannungsschäden sind Schäden, die meist an elektrischen Geräten entstehen können, wenn im Stromleitungssystem eine zu hohe Spannung entsteht. Das kann z.B. durch einen Blitzeinschlag der Fall sein. In den Standardbedingungen für die Hausratversicherung (VHB 92 § 9 Nr. 2 b) ist der Versicherungsschutz für solche Schäden ausdrücklich ausgeschlossen. Jedoch gibt es die Möglichkeit, meistens verbunden mit einer Mehrprämie, den Versicherungsschutz für solche Schäden durch eine Klausel einzuschließen. Die Klausel für die Hausratversicherung hat die Nummer 7111 und lautet:
1. Abweichend von § 9 Nr. 2 b ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.



 
 
 

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