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Übergangsleistung

Die Übergangsleistung ist ein Begriff, der in der Unfallversicherung geprägt wurde. Oft führt nämlich ein Unfall vor allem in den ersten Tagen oder Wochen zu einer besonders hohen Invalidität, die sich dann aber durch Behandlungen, Operationen und Reha-Maßnahmen deutlich abschwächt. Wenn dies zu vermuten ist, hat der Unfall-Versicherer das Recht, noch einige Zeit (in der Regel 15 Monate) abzuwarten, ehe der endgültige Invaliditätsgrad festgestellt wird. Um diese Zeit zu überbrücken, kann eine Übergangsleistung vereinbart werden.



 
 
 

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