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Spartentrennung

In der Versicherungswirtschaft müssen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Sparten Lebensversicherung, Krankenversicherung, Rechtsschutz und Sachversicherung in rechtlich getrennten Unternehmen angesiedelt sein. Dies ist notwendig, damit die Kundengelder bilanziell getrennt verwaltet werden und keine Sparten quersubventioniert werden. Die einzelnen Unternehmen können dann allerdings wieder zu einer Versicherungsholding oder ähnlichem zusammengefasst werden.



 
 
 

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