Spartentrennung
In der Versicherungswirtschaft müssen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Sparten Lebensversicherung, Krankenversicherung,
Rechtsschutz und Sachversicherung in rechtlich getrennten Unternehmen angesiedelt sein. Dies ist notwendig, damit die Kundengelder
bilanziell getrennt verwaltet werden und keine Sparten quersubventioniert werden. Die einzelnen Unternehmen können dann allerdings wieder
zu einer Versicherungsholding oder ähnlichem zusammengefasst werden.