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Sozialversicherungsabkommen

Auslandsreisende erhalten in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, Krankenversicherungsleistungen nach deutschem Recht. Mit anderen Worten, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich an den Behandlungskosten bis zu der Höhe, die auch im Inland entstanden wäre



 
 
 

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