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Selbstbeteiligung

Selbstbehalt oder auch Selbstbeteiligung bedeutet, daß im Schadensfall der angegebene Betrag (Selbstbehalt/ Selbstbeteiligung) aus eigener Tasche zu finanzieren ist. Erstattet wird der die Selbstbeteiligung übersteigende Geldbetrag. Bei einem Schaden in Höhe von 800 DM und einem Selbstbehalt von 250 DM erstattet der Versicherer z.B. 800 minus 250 also 550 DM. Beträgt der Schaden im gleichen Fall z.B. nur 150 DM, erstattet der Versicherer gar nichts, weil der Selbstbehalt in diesem Fall höher als die Schadenssumme ist.



 
 
 

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