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Schweigepflichtentbindungserklärung

Mit der Schweigepflichtentbindungserklärung können Ärzte bei der Antragsprüfung und im Leistungsfall gegenüber dem Versicherer von der Schweigepflicht entbunden werden. Dies muss explizit geschehen, eine pauschale Schweigepflichtentbindung ist nicht möglich. Der Vorteil ist, dass sowohl die Antragsprüfung als auch die Erstattung schneller und reibungsloser verlaufen können. Ohne Schweigepflichtentbindung müsste der Versicherer in jedem Schadensfall und wegen jeder Vermutung sich eine Entbindung im Einzelfall einholen. Versicherungsnehmer sind zur Mithilfe verpflichtet (Obliegenheit), anderenfalls kann der Versicherer sich auf eine Obliegenheitsverletzung berufen, mit den üblichen Konsequenzen (Leistungsfreiheit, Rücktritt oder Kündigung)





 
 
 

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