Start › Schwankungsrückstellung

Schwankungsrückstellung

Schwankungsrückstellungen dienen dem Ausgleich der Schwankungen im Schadenverlauf über mehrere Jahre. Die Schwankungsrückstellung ist gemäß HGB für die Schaden- und Unfallversicherung in guten Jahren (mit wenigen Schäden) zu bilden und in schlechten Jahren (mit vielen Schäden) aufzulösen, nach IFRS sind Schwankungsrückstellungen nicht erlaubt.





 
 
 

Kundenmeinungen


Google


Facebook

 
Versicherungsexperten
Versicherungsexperten
 

Verdienen Sie mit!

 
Katalog: Allgemein Weiteres