Schwankungsrückstellungen dienen dem Ausgleich der Schwankungen im Schadenverlauf über mehrere Jahre. Die Schwankungsrückstellung ist gemäß HGB für die Schaden- und Unfallversicherung in guten Jahren (mit wenigen Schäden) zu bilden und in schlechten Jahren (mit vielen Schäden) aufzulösen, nach IFRS sind Schwankungsrückstellungen nicht erlaubt.