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Schadenrückstellung, Spätschäden
Für Versicherungsfälle, die zum
Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt sind bilden Versicherer
Schadenrückstellungen. Hierbei gibt es verschiedene Gründe, wieso der
Schaden noch offen ist:
- Er ist eingetreten und gemeldet, aber noch nicht vollständig abgewickelt oder bezahlt (laufender Versicherungsfall)
- Er ist eingetreten, aber dem Versicherer noch nicht gemeldet (Spätschaden)
Diese Schäden sind dem Bilanzjahr zuzuordnen, in dem sie angefallen sind, von
daher dürfen Rückstellungen gebildet werden. Nach der Abwicklung der
Schäden sind die Rückstellungen aufzulösen. Rückforderungen (z.B.
Regress) sind gegenzurechnen.