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Schadenrückstellung, Spätschäden

Für Versicherungsfälle, die zum Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt sind bilden Versicherer Schadenrückstellungen. Hierbei gibt es verschiedene Gründe, wieso der Schaden noch offen ist:
Diese Schäden sind dem Bilanzjahr zuzuordnen, in dem sie angefallen sind, von daher dürfen Rückstellungen gebildet werden. Nach der Abwicklung der Schäden sind die Rückstellungen aufzulösen. Rückforderungen (z.B. Regress) sind gegenzurechnen.



 
 
 

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