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Schadenaufwand, Schadenbedarf, Schadenquote
Diese Begriffe
kommen aus dem Bereich der Bilanzierung und Solvabilität. Als
Schadenaufwand wird die Gesamtsumme aller Schäden eines Versicherers im
Bilanzjahr bezeichnet. Teilt man den Schadenaufwand durch die Anzahl
der versicherten Risiken, so erhält man den Schadenbedarf pro Stück.
Die Schadenquote ist das Verhältnis des Schadenaufwandes zu den
Beitragseinnahmen. Hierbei werden die verdienten Beiträge und nicht die
gebuchten Beiträge betrachtet.