Rürup-Rente
Rürup-Rente ist der umgangssprachliche Begriff für
die Basis-Rente. Die Bezeichnung kommt von ihrem geistigen Erfinder,
Bert Rürup. Die Rürup-Rente ist deshalb für einen Sparer interessant,
da die Beiträge im Zuge des Sonderausgabenabzuges steuerlich geltend
gemacht werden können. Dadurch sinkt die Steuerbelastung während der
Vertragslaufzeit. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt des progressiven
Steuersystems erzielt man durch diesen Sonderausgabenabzug einen hohen
steuerlichen Vorteil. Die spätere Rente darf nur als (lebenslange)
Leibrente ausgezahlt werden und ist voll zu versteuern. Einzige
mögliche Ergänzungen zur Rürup-Rente sind eine
Hinterbliebenenversorgung und eine
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Eine Kapitalauszahlung ist
niemals möglich, deshalb ist die Rürup-Rente auch HartzIV-Sicher!
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Rürup-Rente.