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Rürup-Rente

Rürup-Rente ist der umgangssprachliche Begriff für die Basis-Rente. Die Bezeichnung kommt von ihrem geistigen Erfinder, Bert Rürup. Die Rürup-Rente ist deshalb für einen Sparer interessant, da die Beiträge im Zuge des Sonderausgabenabzuges steuerlich geltend gemacht werden können. Dadurch sinkt die Steuerbelastung während der Vertragslaufzeit. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt des progressiven Steuersystems erzielt man durch diesen Sonderausgabenabzug einen hohen steuerlichen Vorteil. Die spätere Rente darf nur als (lebenslange) Leibrente ausgezahlt werden und ist voll zu versteuern. Einzige mögliche Ergänzungen zur Rürup-Rente sind eine Hinterbliebenenversorgung und eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Eine Kapitalauszahlung ist niemals möglich, deshalb ist die Rürup-Rente auch HartzIV-Sicher!

Weitere Informationen finden Sie hier: Rürup-Rente.



 
 
 

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