Rücktrittsrecht
Im Versichersrecht haben die Parteien aus mehreren Gründen ein Recht,
von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten.
Häufigster Grund: Hat ein Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob
fahrlässig falsche Angaben im Antrag gemacht, kann der Versicherer vom
Vertrag zurücktreten. Dabei gilt zu beachten, dass der Versicherer
ausdrücklich nach diesen Angaben gefragt haben muss und dass er auf die
Folgen einer falschen Beantwortung der Fragen hingewiesen haben muss.
Der Versicherer hat auch die Möglichkeit, den Vertrag aufgrund dieser
falschen Angaben zu ändern, in der Regel durch eine Beitragserhöhung.
Beträgt diese Erhöhung mehr als 10 Prozent, hat der Versicherungsnehmer
seinerseits ein Rücktrittsrecht von einem Monat nach Kenntnis der
Beitragserhöhung.
Der zweite Grund für einen Rücktritt ist eine Nichtzahlung des ersten
Beitrags. Wird die Erstprämie nicht gezahlt, hat der Versicherer das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus ist der Versicherer
auch nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen.