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Rücktrittsrecht

Im Versichersrecht haben die Parteien aus mehreren Gründen ein Recht, von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten.

Häufigster Grund: Hat ein Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben im Antrag gemacht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dabei gilt zu beachten, dass der Versicherer ausdrücklich nach diesen Angaben gefragt haben muss und dass er auf die Folgen einer falschen Beantwortung der Fragen hingewiesen haben muss. Der Versicherer hat auch die Möglichkeit, den Vertrag aufgrund dieser falschen Angaben zu ändern, in der Regel durch eine Beitragserhöhung. Beträgt diese Erhöhung mehr als 10 Prozent, hat der Versicherungsnehmer seinerseits ein Rücktrittsrecht von einem Monat nach Kenntnis der Beitragserhöhung.

Der zweite Grund für einen Rücktritt ist eine Nichtzahlung des ersten Beitrags. Wird die Erstprämie nicht gezahlt, hat der Versicherer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus ist der Versicherer auch nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen.




 
 
 

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