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Riester-Rente

Diese Art der staatlich geförderten Altersvorsorge gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Altersvorsorge. Grundsätzlich wird aus Zahlungen des Versicherungsnehmers und staatlichen Zuschüssen ein Vermögen angespart. Dieses Vermögen darf nur zur Altersvorsorge verwendet werden, insbesondere zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie oder als Rentenversicherung.

Zusammen mit den staatlichen Zuschüssen sollten die Beiträge zur Riester-Rente vier Prozent des Bruttolohns ausmachen.

Man erhält pro Person einen festen Zuschuss, außerdem für kindergeldberechtigte Kinder. Zudem gibt es einen Einstiegsbonus für junge Versicherte von 200 EUR.

Genauere Details zur Riester-Rente erhalten sie auf dieser Seite: Riester-Rente





 
 
 

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