In einer Rentenversicherung kann eine Rentengarantiezeit eingeschlossen werden. Verstirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit, wird die Rente vorübergehend an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit reduziert die Höhe der Rente minimal, da ein gewisser Teil des Deckungskapitals garantiert werden muss.