Ombudsmann
Der Begriff Ombudsmann kommt ursprünglich aus dem Schwedischen und
steht für einen Beauftragten des Parlaments. Seine Aufgabe dort ist es,
Bürger vor behördlicher Wilkür und Grundrechtsverletzungen zu schützen.
In Deutschland wird damit ein neutraler Schlichter bezeichnet. Ende
2001 wurde der Ombudsmann e.V. in der Versicherungswirtschaft
eingeführt.
Der Ombudsmann und sein Team steht seitdem jedem Versicherungsnehmer
kostenlos zur Verfügung, um ihm in einem Streiffall mit dem Versicherer
zu helfen. Seine Aufgabe besteht darin, den Streit durch eine
außergerichtliche Einigung zu schlichten.
Um den Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, darf der Fall noch nicht vor
Gericht behandelt werden. Er darf bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR
entscheiden, darüber hinaus kann er nur noch Empfehlungen geben.