Mietsachschäden
Schäden, die Sie an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden verursachen. Die Haftung bezieht sich nur auf Räume und fest mit dem Gebäude verbundene Sachen (Wände, Decken, Badewannen, Fliesen, Türen, fest verklebte Auslegware etc.). Schäden an beweglichen gemieteten Sachen (Wohnungseinrichtung, lose verlegte Teppiche) sind nicht mitversichert. Ausgeschossen sind außerdem Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie Elektro- und Gasgeräten. Ausgeschlossen sind ebenfalls Glasschäden, gegen die man sich besonders (Glasversicherung) versichern kann.