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Kündigung, außerordentlich, ordentlich

Versicherungsverträge haben in der Regel eine vorgegebene Laufzeit. Zum Ablauf dieser Frist und bei bestimmten Ereignissen kann einer Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden, die Kündigung muss rechtzeitig vorher ausgesprochen werden.

Die häufigsten Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind Nichtzahlung der Beiträge oder Schadensfälle. Nach einem Schadensfall haben grundsätzlich beide Parteien die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, der Versicherer verzichtet auf dieses Recht.

Nach einer Kündigung enden Rechte und Pflichten des Vertrages. Bei Pflichtversicherungen (KFZ-Haftpflicht, Krankenversicherungen) muss ein neuer Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Im Bereich der Lebensversicherung kann ein Rückkaufswert ausgezahlt werden.





 
 
 

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