Start › Kompositversicherung

Kompositversicherung

Als Kompositversicherer bezeichnet man ein Unternehmen, das verschiedene Sparten der Sach- und Unfallversicherung betreibt. Die Kompositversicherung ist abgetrennt von der Lebens-, Kranken und Rechtsschutzversicherung durch die gesetzlich vorgeschriebene Spartentrennung. Innerhalb der Kompositversicherung gilt die Richtlinie, dass sich jede Versicherungssparte (Wohngebäude, Haftpflicht, KFZ...) selbst tragen sollte.





 
 
 

Kundenmeinungen


Google


Facebook

 
Versicherungsexperten
Versicherungsexperten
 

Verdienen Sie mit!

 
Katalog: Allgemein Weiteres