Als Kompositversicherer bezeichnet man ein Unternehmen, das verschiedene Sparten der Sach- und Unfallversicherung betreibt. Die Kompositversicherung ist abgetrennt von der Lebens-, Kranken und Rechtsschutzversicherung durch die gesetzlich vorgeschriebene Spartentrennung. Innerhalb der Kompositversicherung gilt die Richtlinie, dass sich jede Versicherungssparte (Wohngebäude, Haftpflicht, KFZ...) selbst tragen sollte.