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Jahresarbeitsentgeltgrenze

In Deutschland gibt es eine Grenze des Bruttoeinkommens, bis zu der Krankenversicherungspflicht besteht. Diese Grenze nennt sich Jahresarbeitsentgeldgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze. Sobald das Bruttoeinkommen diese Grenze überschreitet, besteht Versicherungsfreiheit. Das heißt, es besteht die freie Wahl der Versicherung. Erst dann kann ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und in die private Krankenversicherung wechseln. Selbstständige betrifft diese Regelung nicht.
Das Bundesarbeitsministerium legt diese Grenze jedes Jahr neu fest. 2009 liegt die Jahresarbeitsentgeldgrenze bei 48.600 Euro im Jahr.



 
 
 

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