Start › Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jahresarbeitsentgeltgrenze
In Deutschland gibt es eine Grenze des Bruttoeinkommens, bis zu der
Krankenversicherungspflicht besteht. Diese Grenze nennt sich
Jahresarbeitsentgeldgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze. Sobald
das Bruttoeinkommen diese Grenze überschreitet, besteht
Versicherungsfreiheit. Das heißt, es besteht die freie Wahl der
Versicherung. Erst dann kann ein gesetzlich krankenversicherter
Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und in
die private Krankenversicherung wechseln. Selbstständige betrifft diese
Regelung nicht.
Das Bundesarbeitsministerium legt diese Grenze jedes Jahr neu fest.
2009 liegt die Jahresarbeitsentgeldgrenze bei 48.600 Euro im Jahr.