Invalidität
Eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen Funktionsfähigkeit. Die Invalidität wird mit einem bestimmten Grad festgesetzt (normalerweise von einem Facharzt). Eine Querschnittlähmung würde z.B. einem Invaliditätsgrad von 100% entsprechen. Spricht ein Unfallversicherer von einer verbesserten Gliedertaxe, so meint er damit, dass in seinen Versicherungsbedingungen für manche Körperglieder eine höhere Einstufung gilt. Also in unserem Beispiel etwa 80% statt der üblichen 70% für ein Bein.