Eine Innovationsklausel kann in einem Versicherungsvertrag enthalten sein, muss aber nicht. Mit einer Innovationsklausel kann der Versicherer die Bedingungen zu Gunsten des Versicherungsnehmers ändern, wenn sich die Beiträge nicht ändern auch ohne dessen Zustimmung. Man erhält also bessere Leistungen zum gleichen Preis. Eine Innovationsklausel kann sich auf alle Verträge einer bestimmten Tarifgeneration beziehen, oder nur auf bestimmte einzelne Risiken.