Das Hufelandverzeichnis wird im Bereich der Naturheilkunde zur Leistungsabrechnung genutzt. Über das Hufelandverzeichnis werden Methoden der Naturheilkunde in die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) umgerechnet. Das Hufelandverzeichnis gibt dabei vor, welche alternativen Behandlungen von der Hufeland-Stiftung anerkannt sind, und wie sie von einem Arzt abgerechnet werden sollen. Das Hufelandverzeichnis selbst beinhaltet keine Kosten, sondern lediglich Analogziffern (Eine naturheilkundliche Behandlung A wird analog zur Ziffer B der GOÄ abgerechnet).
