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Hauptfälligkeit

Die Hauptfälligkeit eines Vertrages ist der jährlich wiederkehrende Termin zu dem das Versicherungsjahr abläuft. So kann z.B. ein Vertrag mitten im Jahr beginnen und erst einmal nur bis zum 31.12. des Kalenderjahres laufen um ab dann immer vom 1. Januar bis zum 1. Januar des Folgejahres zu laufen. Sie kennen das wahrscheinlich von Ihrer Kfz-Versicherung. Die Hauptfälligkeit ist in diesem Beispiel also der 1. Januar. Die meisten Verträge, die irgendwann mitten im Jahr beginnen laufen jedoch bis zum gleichen Termin des Folgejahres, also z.B. vom 15.6 bis zum 15.6. des darauffolgenden Jahres. In diesem Fall ist der 15.6. die Hauptfälligkeit.



 
 
 

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