Die Haftpflicht ist im Paragraph 823 des BGB geregelt. Sie besagt, dass jemand, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.
Gegen Haftpflichtschäden kann man sich vielfach versichern, neben der Haftpflichtversicherung für den privaten Bereich kann man auch für den beruflichen und betrieblichen Bereich eine Haftpflichtversicherung abschließen, außerdem für bestimmte Tätigkeiten wie das Führen eines Fahrzeuges oder den Besitz eines Tieres.