Bestimmte risikoreiche Tätigkeiten werden gesellschaftlich erlaubt. Wenn in diesem Zusammenhang ein Schaden entsteht, kann man haftbar gemacht werden, ohne fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben. Die Haftung ergibt sich allein aus der Durchführung der Tätigkeit.
Beispiele für Risiken, die der Gefährdungshaftung unterliegen, sind Autofahren oder private Tierhaltung (z.B. Hunde und Pferde).