Da der Händler nicht mehr existiert, soll gegen den Hersteller geklagt werden.
Bei der Kausalereignistheorie bestünde kein Versicherungsschutz, da die
fehlerhafte Produktion (also das kausale Ereignis für den Schaden = Konstruktionsmangel)
vor Abschluß des Vertrags erfolgte.
Bei der Folgeereignistheorie hingegen besteht Versicherungsschutz ohne wenn und aber, da der Versicherungsfall an dem Tag eintritt, als es infolge des Konstruktionsmangels bzw. der fehlerhaften Produktion zu dem Unfall kam.
An diesem Tag war der Versicherungsnehmer bereits entsprechend versichert.
Die Folgeereignistheorie ist insbesondere in der
Rechtsschutzversicherung relevant.