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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähig sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder Arbeitsentgeld oder Arbeitseinkommen zu erzielen, insbesondere ist es Ihnen nicht mehr möglich, einer Erwerbstätigkeit für einen längeren Zeitraum am Stück nachzugehen.

Von einer Erwerbsunfähigkeit spricht man, wenn man jegliche Erwerbstätigkeit nur noch eingeschränkt ausüben kann. Man unterscheidet hierbei zwischen einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit, bei der man einer Tätigkeit nur noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich nachgehen könnte und einer vollen Erwerbsunfähigkeit, falls man nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.

Die Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit wird über die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer sichergestellt. Für Personen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, oder falls die gesetzlichen Leistungen zu niedrig sind, kann eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

Siehe auch: Berufsunfähigkeitsversicherung





 
 
 

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