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Dynamik

Im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag bezeichnet Dynamik die regelmäßige – meist jährliche – Erhöhung der Beiträge und Leistungen einer Versicherung. Im Unterschied zu einer im Verlauf eines bestehenden Vertrages frei vereinbarten Erhöhung liegt die Besonderheit der Dynamik neben dem Automatismus darin, dass keine neue Risikoprüfung erfolgt (z. B. keine Gesundheitsprüfung in der Lebensversicherung). Dynamische Anpassung verschieben: Der Versicherungsnehmer kann dynamische Erhöhungen aussetzen, um dadurch einen weiteren Beitragsanstieg zu vermeiden. Doch ist dies bei vielen Vertragskonstruktionen nur zweimal in Folge zulässig, da sonst die dynamische Erhöhung dauerhaft eingestellt wird.



 
 
 

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