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Chefarztbehandlung

Vom Chefarzt wird im Allgemeinen eine besonders hohe Kompetenz erwartet, doch als gesetzlich Versicherter hat man grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Behandlung vom Chefarzt. Mit einer privaten Krankenversicherung, welche die Chefarztbehandlung einschließt, besteht eine freie Arztwahl. Das heißt, der Patient kann selbst wählen, welcher Arzt die Behandlung oder Operation durchführt und hat dabei auch die Möglichkeit sich für den Chefarzt zu entscheiden.



 
 
 

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