Seit nunmehr 20 Jahren erhät jedes Mitglied der gesetzlichen
Krankenkasse sowie mitversicherte Familienangehörige ein
Bonusheft, das sie zu jedem Zahnarztbesuch mitnehmen und unaufgefordert
vorzeigen sollten. Das Bonusheft benötigt der
Versicherte als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte
Zuschüsse zum Zahnersatz. Gesetzlich Krankenversicherte
erhalten je nach Befund einen Festzuschuss für
vertragszahnärztliche Versorgungen mit Zahnersatz wie Kronen,
Brücke
oder herausnehmbare Prothesen.
Die Höhe orientiert sich an der jeweiligen Regelversorgung,
deren Kosten zur Hälfte übernommen werden. Sind im
Bonusheft regelmäßige Zahnarztbesuche vermerkt,
beteiligen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen mit einem
höheren Zuschuss. Der Zuschuss für die
Vertragsleistung steigt um 20 Prozent auf insgesamt 60 %, wenn
Versicherte und Mitversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
in den letzten fünf Jahren wenigstens einmal im Jahr beim
Zahnarzt waren bzw. Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr in
dieser Zeit mindestens einen Eintrag im Rahmen der Individualprophylaxe
pro Kalenderhalbjahr im Bonusheft vorweisen können. Nach 10
Jahren lückenlosem Einträgen erhöht sich der
Zuschuss um 30 % auf insgesamt 65 %.
Beispiel:
Ein fehlender Zahn wird durch eine Brücke
ersetzt. Der
Festzuschuss liegt hierfür bei 350 Euro. Mit
regelmäßig geführtem
Bonusheft über fünf Jahre, liegt der
erhöhte Festzuschuss bei 420 Euro, sind zehn Jahre belegt,
zahlt die Krankenkasse sogar 455 Euro, also bis zu 105 Euro mehr.
Hinweis: Es zählen nur abgeschlossene Kalenderjahre, in denen
im Bonusheft lückenlos die Zahnarztbesuche nachgewiesen
werden. Dabei wird das Jahr, in dem die Versorgung mit Zahnersatz
durchgeführt werden soll, nicht mitgezählt! Ein
Patient, der 2005 einen Zahnersatz erhält, muss demnach
mindestens ab 2000 einmal pro Jahr eine eingehende Untersuchung beim
Zahnarzt bzw. mindestens einen Eintrag im Rahmen der
Individualprophylaxe pro Kalenderhalbjahr nachweisen können,
um von den gesetzlichen Krankenversicherungen einen um 20 Prozent
erhöhten Festzuschuss zu erhalten.
Um den Bonus zu erhalten, müssen Sie ab 18 einmal im Jahr zur
Kontrolluntersuchung gehen. Experten empfehlen jedoch einen mindestens
zweimal jährlichen Rhythmus. Legen Sie die für Sie
passenden Zeitabstände gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt fest.
Übrigens: Eine Praxisgebühr wird auch bei zwei reinen
Kontrolluntersuchungen im Jahr nicht erhoben.