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Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ist die Zweite Säule des Drei-Säulen-Systems der Altersvorsorge und steht damit zwischen der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge.
Die vom Arbeitgeber auf freiwilliger Basis dem Arbeitnehmer zugesagten Leistungen zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung werden als Betriebliche Altersvorsorge bezeichnet. Diese kommt ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Rentenversicherung hinzu und ist kein Eratz für diese.