Ist man Berufsunfähig, kann man also seinen bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen. Ist man gar nicht mehr Arbeitsfähig, kann also keiner Berufstätigkeit mehr nachgehen, dann spricht man von einer Erwerbsunfähigkeit.
Gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit, kann man sich auch privat versichern; siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt seit dem 1. Januar 2001 Berufsunfähigkeitrente
nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, und
das auch nur in Form der teilweisen Erwerbsminderungsrente.