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Beitragsbefreiung
Beitragsbefreiung heißt nichts anderes, als dass der Versicherer den Versicherungsnehmer von der Zahlung des Versicherungsbeitrages befreit. Der Vertrag läuft während dessen aber genau so weiter, als würden die Beiträge tatsächlich gezahlt. Die Beitragsbefreiung ist meistens von einem “Zustand” wie z.B. Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit abhängig. Ändert sich dieser Zustand wieder, setzt auch die Beitragszahlung wieder ein und alles läuft weiter wie vor der Beitragsbefreiung.