Durch die Beitragsanpassungsklausel kann der Versicherer den Beitrag dem tatsächlichen Aufwand angleichen. Die meisten Versicherer machen regelmäßig von diesem Recht gebrauch. Der Versicherungsnehmer hat bei einer Beitragsanpassung ein außerordentliches Kündigungsrecht, von dem er Gebrauch machen kann, bis die Anpassung wirksam wird, mindestens aber vier Wochen.
Die Beitragsanpassungsklausel ist nicht mit der vereinbarten Dynamik zu verwechseln.