Start › Außenversicherung
Außenversicherung
Eine Außenversicherung gehört zur
Hausratversicherung. Das gesamte Eigentum, das in der
Hausratversicherung eingeschlossen ist, ist über die
Außenversicherung auch außerhalb der Wohnung oder
des Hauses versichert. Dieser Versicherungsschutz gilt
weltweit, jedoch mit einigen Einschränkungen:
- Nur 10 Prozent vom Gesamtwert des Hausrats sind in der
Außenversicherung mitversichert.
- Das Eigentum darf nur "vorübergehend"
außerhalb der Wohnung sein, also nicht länger als
drei Monate (Ausnahme sind Zivil- und Wehrdienstleistende,
Auszubildende und Studenten, solange sie noch keinen eigenen Haushalt
gegründet haben).
- Der betroffene Hausrat unterliegt den üblichen
Sicherheitsbedingungen. Das heißt, er muss in abgeschlossenen
Räumen aufbewahrt werden (Auto, Hotelzimmer, etc.) oder direkt
bei dem Versicherungsnehmer (oder einer in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Person) mitgeführt werden (Kleider,
Handtasche, etc.).
- Sturm- und Hagelschutz ist nur versichert, wenn sich die
Sachen in einem Gebäude befinden.