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Ausfalldeckung

Die Ausfalldeckung gibt es in der Haftpflichtversicherung und bedeutet, daß der Versicherungsnehmer auch dann Schutz durch seine eigene Versicherung genießt, wenn er durch andere geschädigt wird und der Schadenverursacher weder über eine Haftpflichtversicherung verfügt noch den entstandenen Schaden mit eigenen Mitteln begleichen kann. Der von uns angebotene Spezialtarif leistet z.B. ab einem entstandenen Schaden in Höhe von 5.000 EUR (bzw. ab 1.500 EUR im Leistungsriesen) nach einem durch den Versicherungsnehmer erstrittenen rechtskräftigen vollstreckbaren Urteil und wenn die Vollstreckungsversuche gescheitert sind.




 
 
 

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