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Aufsichtspflichtverletzung

Kinder unter 7 Jahren sind lt. deutscher Gesetzgebung nicht deliktfähig, also nicht für Ihre Taten verantwortlich zu machen. Aus diesem Grund, geht die Haftung auf die aufsichtspflichtige Person über (z.B. die Mutter). Hat diese allerdings ihrer Pflicht genüge getan und konnte den Schaden trotzdem nicht verhindern, hat der Geschädigte im Grunde genommen Pech gehabt, denn niemand kann für die Schädigung letztendlich verantwortlich gemacht werden. Das Kind nicht, weil es noch nicht deliktfähig ist und die Aufsichtsperson nicht, weil Sie sich nichts zu Schulden kommen ließ. In diesem Fall zahlt dann natürlich auch keine Haftpflichtversicherung, denn der Schädiger muss ja lt. Gesetz nicht haften. Da dies dem Schädiger in manchen Fällen (z.B. bei Bekannten) unangenehm ist, zahlt er den Schaden möglicherweise aus eigener Tasche. Manche Versicherer bieten deshalb Tarife an, bei denen auf die Überprüfung ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde verzichtet wird.



 
 
 

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