In der privaten Rentenversicherung versteht man unter Aufschubzeit die Zeit zwischen dem Beginn des Vertrages und der ersten Rentenzahlung. In dieser Zeit sind Beiträge zu entrichten und das erforderliche Kapital wird angespart. Nach Ablauf der Aufschubzeit setzt dann die Rentenzahlung ein.
Man spricht von einer verkürzten Beitragszahlungsdauer, wenn die Beiträge nicht über die gesamte Dauer der Aufschubzeit gezahlt werden.