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Arztanordnungsklausel

Mal angenommen, Sie beziehen aufgrund einer Berufsunfähigkeit eine Rente. In diesem Fall schreiben Ihnen viele Versicherer vor, Daß Sie zumutbaren Anordnungen von Ärzten folgen müssen, wenn diese - nach Arztmeinung - zur Genesung beitragen. Achtung: Manche Versicherer behalten es sich vor, den Arzt für Sie auszusuchen.
Verzichtet Ihr Berufsunfähigkeitsversicherer auf die Arztanordnungsklausel ist es selbstverständlich, daß Sie keine Verpflichtung zu Behandlungen akzeptieren müssen, auf die der Versicherer direkt oder indirekt Einfluß nehmen kann. Sie selbst suchen einen Arzt Ihres Vertrauens und entscheiden, ob Sie eine Behandlungsmethode akzeptieren oder nicht. Aufsichtspflichtverletzung bzw. Haftung des Aufsichtspflichtigen



 
 
 

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