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Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht im Bezug auf das Versicherungsvertragsrecht bezeichnet die Pflicht bestimmte Sachverhalte, Daten oder Informationen dem Vertragspartner anzuzeigen.
Oft gibt es eine so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht, die besagt, dass der Antragsteller dem Versicherer vor Vertragsabschluss eine genaue Risikobeschreibung zur Verfügung stellen muss. So können diese vom Versicherer zur Einschätzung des individuellen Risikos im Vertrag berücksichtigt werden. Wird gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen, kann es zu Leistungseinschränkungen kommen.





 
 
 

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