Die Anzeigepflicht im Bezug auf das Versicherungsvertragsrecht bezeichnet
die Pflicht bestimmte Sachverhalte, Daten oder Informationen dem Vertragspartner
anzuzeigen.
Oft gibt es eine so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht, die besagt, dass der Antragsteller
dem Versicherer vor Vertragsabschluss eine genaue Risikobeschreibung zur Verfügung
stellen muss. So können diese vom Versicherer zur Einschätzung des individuellen Risikos im Vertrag berücksichtigt werden. Wird gegen die vorvertragliche
Anzeigepflicht verstoßen, kann es zu Leistungseinschränkungen kommen.