Absicherung bezeichnet grundsätzlich Schutzmaßnahmen vor Risiken in der Zukunft, beispielsweise Berufsunfähigkeit, Alter oder Krankheit. In einem Versicherungsvertrag verpflichtet sich der Versicherer, diese Absicherung zu übernehmen, also im Schadensfall eine vereinbarte Leistung zu erbringen.