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Abdingbare Vorschrift

Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt es zwingende, halbzwingende und abdingbare Vorschriften.

Unter abdingbare Vorschriften fallen alle Regelungen des VVVG, welche vom Versicherer verändert oder ganz ausgeschlossen werden können. Dadurch kann der Versicherer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder in anderen individuellen Vertragsbestimmungen (Tarifbedingungen)seine eigenen Vorschriften einbringen. Nutzt der Versicherer diese Möglichkeit nicht, gelten die abdingbaren Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes.





 
 
 

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