Krankenhausversicherung
Highlights
- Privatpatient im Krankenhaus
- Chefarztbehandlung
- Ein- oder Zweibettzimmer (kein Aufschlag für Einbettzimmer)
- Erstattung von Tagegeld bei nicht Inanspruchnahme
- Keine Begrenzung auf die Gebührenordnung
- Innovatives Schadenfreiheitsrabatt-System
- Empfohlen von Ökotest 06/2008
Beitrag jetzt berechnen
Häufig gestellte Fragen
Umfang der Krankenhausversicherung
Versicherungsumfang
Grundsätzlich übernimmt die Versicherung 100 % der Mehrkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Im Detail werden erstattet:
- Gesondert berechnete ärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung, privat- und belegärztliche Leistungen) und die mit der leistungspflichtigen stationären Heilbehandlung durchgeführte Aufnahme- und Abschlussuntersuchung.
- Sowohl stationäre als auch ambulante Operationen.
- Gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer.
- Notwendiger Transport zum und vom Krankenhaus bis zum Gesamtbetrag von € 250 je Krankenhausaufenthalt.
Die Behandlungsgebühren des Privatarztes werden auch über den 3,5-fachen Satz der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus übernommen. In den meisten Fällen ist der Höchstsatz zwar völlig ausreichend, aber manchmal erfordern besondere Umstände besondere Maßnahmen. Nach Angaben des Verbandes der privaten Krankenversicherung kommt es nur selten vor, dass ein Arzt eine Rechnung über diesen Höchstsatz hinaus stellt. Falls er dies doch einmal tut, so muss er die höhere Honorarforderung stichhaltig begründen und schriftlich das Einverständnis des Patienten einholen.
Krankenhausversicherung: Clinic
Im Tarif Clinic hat man einen Anspruch auf eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Schadensfreiheitsrabatt
Als Neukunde beginnen Sie bei 100 % des Beitrags. Für jedes leistungsfreie Jahr erhalten Sie 7 % Rabatt, bis zu einem Beitrag von 65 %.
Im Falle einer Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen werden Sie zwar hochgestuft (4 Stufen, max. 135 %), jedoch können Sie sich danach wieder den Rabatt durch leistungsfreie Jahre erneut erarbeiten.
Ersatz-Krankenhaustagegeld
Werden Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, wird als Ersatz ein Krankenhaustagegeld gezahlt:
- Ein Tagegeld von 30 EUR bei Verzicht auf die gesondert berechnete ärztliche Leistung.
- Ein Tagegeld von 20 EUR bei Verzicht auf die gesondert berechnete Unterbringung für jeden Tag der medizinisch notwendigen Unterbringung.
Ein- und Austrittstag gelten jeweils als voller Tag. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr gelten die halben Beträge als Krankenhaustagegeld.
Krankenhausversicherung: Clinic2
Im Tarif Clinic2 hat man einen Anspruch auf eine Unterbringung im Zweibettzimmer.
Leistungsbonus im Clinic2
- Behandlungen in gemischten Heilanstalten sind auch ohne vorherige Zusage des Versicherers immer mitversichert.
- Für Kinder bis 14 Jahre wird ein Kurtagegeld von 10 EUR gezahlt, für jeden Tag einer Kur, die auf eine stationäre Behandlung folgt.
- Rooming-in, also die Unterbringung und Verpflegung von erwachsenen Begleitpersonen, wird bis zum 12ten Lebensjahr gezahlt.
- Für Fahrtkosten und Übernachtung bei einer ambulanten Operation wird eine Kostenpauschale von 200 EUR gezahlt.
Schadensfreiheitsrabatt
Als Neukunde beginnen Sie bei 100 % des Beitrags. Für jedes leistungsfreie Jahr erhalten Sie 3 % Rabatt, bis zu einem Beitrag von 85 %.
Im Falle einer Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen werden Sie zwar hochgestuft (4 Stufen, max. 100 %), jedoch können Sie sich danach wieder den Rabatt durch leistungsfreie Jahre erneut erarbeiten.
Ersatz-Krankenhaustagegeld
Werden Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, wird als Ersatz ein Krankenhaustagegeld gezahlt:
- Ein Tagegeld von 30 EUR bei Verzicht auf die gesondert berechnete ärztliche Leistung.
- Ein Tagegeld von 10 EUR bei Verzicht auf die gesondert berechnete Unterbringung für jeden Tag der medizinisch notwendigen Unterbringung.
Ein- und Austrittstag gelten jeweils als voller Tag. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr gelten die halben Beträge als Krankenhaustagegeld.
Wer ist versichert?
Versichert ist immer eine bestimmte Person bzw. mehrere Einzelpersonen, also nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch die ganze Familie. Die zu versichernden Personen bestimmen Sie selbst in Ihrem Antrag. Diese Personen werden im Versicherungsschein namentlich benannt.
Voraussetzung für den Abschluss der Versicherung ist, dass die versicherte Person Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, entweder als eigenständiges Mitglied oder im Rahmen der Familienversicherung.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung beim Versicherer.
Die allgemeine Wartezeit, sowie die Wartezeit für Zahnbehandlung, beträgt 3 Monate. Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Falls der Versicherungsnehmer innerhalb dieser Wartezeit einen Unfall erleidet und als Folge dieses Unfalls eine stationäre Behandlung erforderlich wird, so entfällt die Wartezeit, d.h. der Versicherungsnehmer hat unmittelbar und in vollem Umfang Anspruch auf die in der Versicherungspolice bestimmten Zusatzleistungen.
Ein Erlass der Wartezeiten ist nicht möglich.
Der Vertrag läuft bis zum 31.12. des Versicherungsbeginnjahres und dann noch ein weiteres Jahr. Er verlängert sich stillschweigend immer um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht drei Monate vor Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Versicherer
Ihre Krankenhausversicherung ist ein Tarif der CSS, dem zweitgrößten Versicherungsunternehmen in der Schweiz, das seit über 100 Jahren tätig ist und in der Schweiz einen Marktanteil von 15 % besitzt. Seit einigen Jahren ist die CSS auch auf dem deutschen Markt tätig und gehört mit ihren Tarifen ohne Altersrückstellungen zu den meistverkauften Krankenversicherern.
Betreuuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich im Schadensfall entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund zur Krankenhausversicherung
Um die beste Absicherung im Krankheitsfall zu erhalten, empfiehlt nicht nur Stiftung Warentest den Abschluss einer stationären Zusatzversicherung.
„Nirgendwo sonst ist der Unterschied zwischen Kassenpatienten und Privatpatienten so deutlich spürbar wie im Krankenhaus.“ (Finanztest 10/2005)
Kasse oder privat? Vor allem im Krankenhaus spielt dieser Unterschied
eine immer wichtigere Rolle.
Als Kassenpatient steht Ihnen im Krankenhaus die Unterbringung in einem Mehrbettzimmers und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt zu.
Krankenhäuser bieten aber auch Leistungen an, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Dazu gehören zum Beispiel die Anwendung bestimmter
Behandlungsmethoden, die Versorgung und Betreuung durch einen Spezialisten oder Chefarzt sowie die Unterkunft in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Die richtige Versorgung ist nicht nur für die Dauer eines Genesungsprozesses mitentscheidend, sondern auch, wenn es um die Frage geht, ob ein Mensch überhaupt jemals wieder richtig gesund wird.
Mit einer stationären Zusatzversicherung können Sie sich nicht nur die bestmögliche Unterbringung in der Klinik leisten, sondern Sie haben auch, was noch viel wichtiger ist, einen uneingeschränkten Zugang zu allen verfügbaren Behandlungsmethoden und das Recht auf die Behandlung durch Spezialisten
und Chefärzte.
Was kann wichtiger sein als Ihre Gesundheit? Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – spielen Sie nicht mit Ihrem Leben!
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB 2008)
Tarifbestimmungen CSS.clinic
Tarifbestimmungen CSS.clinic2
Informations und Versicherungsnehmerpflichten