Hunde-OP-Versicherung
Highlights
- Einzigartiges Kombinationsprodukt
- Jetzt mit Chip-Gutschein in Höhe von 25 Euro
-
Sicherheit für Hund und Halter
-
Hunde-OP-Versicherung
-
Unfall-Krankenhaustagegeld
-
Hundehalterrechtsschutz-Versicherung
-
Hundehalterhaftpflichtversicherung 10 Mio €
Beitrag jetzt berechnen
Häufig gestellte Fragen
Umfang der Hunde-OP-Versicherung
Hintergrund
Bei der Hunderundumversicherung handelt es sich um eine einzigartige Kombination aus den wichtigsten Versicherungen für Ihren Hund und für Sie als Hundehalter:
- Hunde-Operationskostenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Unfallkrankenhaustagegeld
- Hundehalterhaftpflichtversicherung (optional)
Wie schnell man in die Verlegenheit kommt, eine gute Versicherung zu benötigen, zeigen Ihnen die folgenden alltäglichen Beispiele:
Beispiel 1
Herrchen geht mit seinem Hund spazieren. Hinter ihm kommt ein jugendlicher Radfahrer mit hohem Tempo angesaust. Der Hund erschrickt und kollidiert mit dem Radfahrer. Dieser stürzt und zieht sich einen komplizierten Ellenbogen-Bruch zu. Aber auch der Hund bleibt nicht unverletzt. Durch die Kollision hat er eine Oberschenkelfraktur. Außerdem gibt es ein "saftiges" Bußgeld, weil der Hund nicht an der Leine war.
Haftpflichtschaden aufgrund der Behandlungs-
kosten des Jugendlichen:.......................
ca. 15.000 €
Behandlungskosten für den Hund:.........
ca. 1.500 €
Anwalts- und Gerichtskosten
im Ordnungswidrigkeitsverfahren:.........
ca. 1.200 €
Beispiel 2:
Frauchen geht mit ihrem Hund "Waldi" den Bürgersteig entlang. Plötzlich stürzt ein großer Hund von einem Grundstück und greift sofort an. "Waldi" wird durch die Beißattacke schwer verletzt und muss sofort operiert werden. Auch die Hundehalterin wird verletzt, als sie die Hunde trennen will. Darüber hinaus entsteht ein Sachschaden. Der angreifende Hund ist nicht versichert. Um den Schaden ersetzt zu bekommen, muss der Halter des großen Hundes verklagt werden.
Behandlungskosten für den Hund:...................
ca. 1.200 €
Anwalts- und Gerichtskosten zur Durchsetzung der
Schadenersatzansprüche................................ca. 1.100 €
Unfall-Krankenhaustagegeld (ab dem 1. Tag / pro Tag 20 €)
für die Dauer von 10 Tagen für Frauchen....................
200 €
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie in Ihrer Eigenschaft als Hundehalter und der im Antrag namentlich genannte Hund.
Was ist versichert?
Die Hunde-OP-Versicherung übernimmt die Kosten:
der Operation infolge Unfall oder Krankheit bis zu 100 %, wahlweise nach dem ein- oder zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 8. Juli 2008, des Untersuchungstages vor einer OP inklusive der Nebenkosten, wie Medikamente und Verbandsmaterial und der Nachsorge und einer möglichen stationären Unterbringung sowie der verordneten Arzneimittel bis zum 10. Tag nach der Operation während der Vertragslaufzeit.
Freie Tierarztwahl ist selbstverständlich! Sie bestimmen, welcher Tierarzt oder welche Tierärztin die Operation ausführen soll.
Aufgenommen in die Versicherung werden Hunde jeder Rasse und Größe ab dem Alter von vier Monaten. Bei Hunden, die beim Eintritt in die Versicherung schon älter als fünf Jahre alt sind, beträgt die Erstattung statt 100% = 80 %.
Die Rechtschutzversicherung umfasst folgende Punkte:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (in Bezug auf die private Tierhaltung)
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz (in Bezug auf die private Tierhaltung)
Die
Unfallkrankenhaustagegeld-Versicherung leistet bei einem Krankenhausaufenthalt in Folge eines Unfalls ab dem 01. Tag mit unbegrenzter Dauer. Sie erhalten ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 Euro.
In der
Hundehalterhaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von Hunden versichert.
Versichert sind
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Die Versicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und wehrt ungerechtfertigte - wenn es sein muss, auch gerichtlich - ab. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die
Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
Zum Versicherungsschutz gehört
- die Prüfung, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist
- die Wiedergutmachung des Schadens
- die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
Selbstverständlich besteht kein Leinenzwang und kein Maulkorbzwang.
Versicherungssummen und Selbstbeteiligung
In der Hunde-OP-Versicherung gilt folgende Einschränkung:
Bei Hunden, die beim Eintritt in die Versicherung schon älter als fünf Jahre alt sind, beträgt die Erstattung statt 100% = 80 %.
Versicherungssummen der Hundehalterrechtsschutzversicherung ab einem Streitwert von 100 Euro:
- 500.000 Euro Versicherungssumme je Versicherungsfall
- 75.000 Euro Strafkautionsdarlehen
Versicherungssummen der Hundehalterhaftpflichtversicherung:
Schäden, die durch Ihren Hund verursacht werden, sind mit einer
Deckungssumme von 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Vertrag beginnt frühestens mit dem Datum des Eingangsstempels bei dem Versicherer oder wenn eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich ist, mit deren Eingang bei dem Versicherer. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Wenn das versicherte Tier verstirbt, oder aus einem anderen Grund dauerhaft aus dem Besitz der Versicherungsnehmers ausscheidet, so endet die Versicherung vorzeitig.
Ist eine mehr als 3-jährige Dauer vereinbart, kann der Vertrag trotzdem zum Ende des 3. oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Versicherer
Versicherer ist die Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschft a. G.
Die Uelzener ist schon seit vielen Jahren ein sehr erfahrener Tierversicherer.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenversicherung von Hunden (ABKH 2008)
Bedingungen für die Spezial-Rechtsschutzversicherung für Mensch und Tier (2008)
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2008)
Besondere Haftpflichtbedingungen und Risikobeschreibungen für private Tierhalter (2008)
Allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2008)
Informations und Versicherungsnehmerpflichten
Hunde OP-Versicherung Produktinformationsblatt
Unfallversicherung Poduktinformationsblatt
Tier-Rechtsschutzversicherung Produktinformationsblatt
Tier-Haftpflichtversicherung Produktinformationsblatt