Heilpraktikerversicherung DKV

 
ab monatlich
€2,98

Umfang der Heilpraktikerversicherung DKV

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Die Heilpraktikerversicherung

Nach dem Baukastenprinzip lässt sich der Versicherungsschutz der Heilpraktikerversicherung je nach Bedarf zusammenstellen. Immer mitversichert ist dabei der Baustein für Naturheilkunde (NHB).

Heilpraktikerversicherung - Baustein Heilpraktiker (NHB)
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Heilpraktikerversicherung: Zusatzbausteine

Im ambulanten Bereich stehen als Ergänzung drei weitere Bausteine zur Verfügung. Sie können sich also Ihre Zusatzversicherung nach den eigenen Vorstellungen zusammenstellen.

Baustein Arzneimittel (AZM) Baustein Sehhilfen/Reisen (SHR) Baustein Hilfsmittel/Reisen (HMR) Wünschen Sie einen umfassenderen Versicherungsschutz (inkl. Leistungen beim Zahnarzt oder im Krankenhaus), wechseln Sie bitte zur Krankenzusatzversicherung der DKV.
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Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit

Versicherungsbeginn der Krankenzusatzversicherung kann nur der erste Tag eines Monats sein. Anträge, die bis zum 15. eines Monats beim Versicherer eingehen, können mit Beginn des laufenden Monats, später eingehende Anträge frühestens zum 1. des Folgemonats angenommen werden.

Die Versicherungsdauer beträgt 1 Jahr. Sie verlängert sich automatisch, wenn Sie den Vertrag nicht 3 Monate vor Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.

Grundsätzlich beträgt die Wartezeit für Krankenzusatzversicherungen 3 Monate. Die Wartezeiten entfallen bei unfallbedingten Leistungen.

Ein Wartezeiterlass aufgrund einer Vorversicherung ist für Krankenzusatzversicherungen nicht vorgesehen. Das gilt auch, wenn die zu versichernde Person vorher eine private Vollversicherung hatte. Ein Wartezeiterlass mit einem ärztlichem Zeugnis ist allerdings möglich.
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Vertragsdetails der Heilpraktikerversicherung

Wer ist versicherbar?
Versichert werden können Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und entweder selbst oder im Rahmen einer Familienmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Personen, die privat versichert sind, Anrecht auf freie Heilfürsorge oder auf Beihilfe haben, können diese Heilpraktikerversicherung leider nicht abschließen, da eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zwingend erforderlich ist.

Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Das ist ein sehr großer Vorteil für Sie. Stellen Sie sich vor, Sie müssen die Leistungen des Versicherers wegen einer Erkrankung in Anspruch nehmen oder Sie erkranken sogar chronisch. Würde der Versicherer nicht auf sein Kündigungsrecht verzichten, könnte er sich auf einfache Art und Weise seiner kranken Kunden entledigen und Sie würden Ihre Absicherung verlieren.
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Versicherer

Versicherer ist die DKV (Deutsche Krankenversicherung AG). 1927 gegründet, ist die DKV heute mit mehr als 3,5 Mrd. Euro Beitragseinnahmen der größte und finanzstärkste Krankenversicherer in Deutschland.

Betreuung im Schadensfall

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.

Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.

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Hintergrund Heilpraktikerversicherung

Die richtige Behandlung im Krankheitsfall ist für die Dauer eines Genesungsprozesses stets von Bedeutung, vor allem, wenn es um die Frage geht, ob ein Mensch überhaupt je wieder richtig gesund wird. Nachweislich gibt es viele Menschen, bei denen die Schulmedizin versagt hat und die erst durch die Anwendung alternativer Medizin geheilt werden konnten. Naturheilverfahren und Alternativen zur Schulmedizin können im Extremfall wirklich Ihr Leben retten oder Sie vielleicht von jahrelangen Leiden befreien. Nein, alternative Heilmethoden sind längst kein Modetrend mehr, sondern erwiesenermaßen wirkungsvolle Alternativen zur klassischen Medizin.

Aber: Kassenpatienten, die sich mit ihren Leiden an einen Heilpraktiker wenden, bleiben bislang auf Ihren Kosten sitzen, weil der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nur die medizinisch notwendige Heilbehandlung durch einen niedergelassenen Arzt umfasst.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Bedingungen NHB Bedingungen AMZ Bedingungen HMR Bedingungen SHR
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