Forum Ambulante Zusatzversicherung ARAG

marcus

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18.05.2011, 16:29


Abrechnungsmodalitäten (Ambulante Zusatzversicherung ARAG)

Hallo,

ich habe eine Frage, bezüglich einer ambulanten Zusatzversicherung. Ich mußte leider bei einem Hüftproblem, welches nicht akut war, feststellen, dass man als gesetzlich Versicherter ewig auf Termine warten muß.

So bekam ich einen Termin bei meinem Orthopäden nach 2 Monaten, auf ein durch Ihn verschriebenes MRT sollte ich noch mal 4 Monate warten. Als Privatpatient hätte ich sowohl bei dem Orthopäden als auch für das MRT am nächsten Tag einen Termin haben können.


Wie würde so etwas mit einer privaten Zusatzversicherung laufen? Hier könnte ich mich ja als Privatpatient behandeln lassen.

Nur verstehe ich folgende Punkte nicht:

100 % Erstattung nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Ohne Vorleistung der GKV werden 60% der Kosten erstattet


Ich würde ja beim Arzt, bzw. beim MRT sagen, dass ich Privat zusatzversichert bin.
Gebe ich dann trotzdem meine Krankenkarte ab? Denn beide Leistungen bezahlt ja eigentich auch schon die gesetzliche Krankenkasse.
Wie sieht das mit Ärzten aus, die keine Kassenzulassung haben, bekäme ich dann nur 60% der Kosten erstattet?

Schon mal vielen Dank für die Antworten.

Mit freundlichem Gruß

Kundenbetreuung(R)

18.05.2011, 16:47

@ marcus


Abrechnungsmodalitäten

» Hallo,
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» ich habe eine Frage, bezüglich einer ambulanten Zusatzversicherung. Ich
» mußte leider bei einem Hüftproblem, welches nicht akut war, feststellen,
» dass man als gesetzlich Versicherter ewig auf Termine warten muß.
»
» So bekam ich einen Termin bei meinem Orthopäden nach 2 Monaten, auf ein
» durch Ihn verschriebenes MRT sollte ich noch mal 4 Monate warten. Als
» Privatpatient hätte ich sowohl bei dem Orthopäden als auch für das MRT am
» nächsten Tag einen Termin haben können.
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» Wie würde so etwas mit einer privaten Zusatzversicherung laufen? Hier
» könnte ich mich ja als Privatpatient behandeln lassen.
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» Nur verstehe ich folgende Punkte nicht:
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» 100 % Erstattung nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung
» (GKV)
» Ohne Vorleistung der GKV werden 60% der Kosten erstattet
»
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» Ich würde ja beim Arzt, bzw. beim MRT sagen, dass ich Privat
» zusatzversichert bin.
» Gebe ich dann trotzdem meine Krankenkarte ab? Denn beide Leistungen bezahlt
» ja eigentich auch schon die gesetzliche Krankenkasse.
» Wie sieht das mit Ärzten aus, die keine Kassenzulassung haben, bekäme ich
» dann nur 60% der Kosten erstattet?
»
» Schon mal vielen Dank für die Antworten.
»
» Mit freundlichem Gruß

Hallo Marcus,

Sie sind auf dem richtigen Weg, vielleicht einige Hintergrundinformationen:

Der Grundsatz ist: Sie vereinbaren mit der Krankenkasse statt dem bisherigen Sachleistungsprinzip (über die Krankenversichertenkarte) das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass sie nun nicht mehr die Ärzte mit der Krankenkasse direkt abrechnen, sondern Sie sich vom Arzt erstellte Rechnungen von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

Zu ihrem Fall: Sie würden natürlich nicht die Krankenversichertenkarte vorlegen, sondern sich als Privatpatient auf Rechnung behandeln lassen (schneller und besser). Die Rechnung würden Sie an ihre Krankenkasse schicken und diese würde dann entweder

- die Leistung verweigern, oder
- einen Teil der Rechnung übernehmen.

Verweigert die Krankenkasse die Leistung komplett, werden 60% übernommen, erbringt die Krankenkasse eine Teilleistung, dann werden die Restkosten übernommen.

Wie sie richtig erkannt haben, verweigern die Krankenkassen bei Ärzten ohne Kassenzulassung in der Regel die Leistung komplett, in diesem Fall würden 60% der Kosten erstattet.

Freundliche Grüße

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Ambulante Zusatzversicherung ARAG 182)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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