» Hallo,
»
» mein Freund ist bereits seit 2 Jahren im o.g. Tarif versichert.
» Ich selber möchte ebenfalls als "Privatpatient" künftig behandelt werden.
» Vor Abschluß möchte ich noch zwei Punkte mit Ihnen klären:
» 1. Mein Freund rechnet nach dem Kostenerstattungsprinzip ab.
» Zum einen bedient sich da die GKV mit ordentlichen Gebühren!
» Auf denen bleibt mein Freund völlig sitzen.
» Zum anderen werden auch bei Ihnen nicht alle Restkosten erstattet, so
» daß
» zum Teil bis zu 20% und auch mehr die Kosten einer Rechnung mein Freund
» übernehmen muß. Das ist wirklich teuer!
» 2. Es kam auch schon vor, daß bei normalen Standartmedikamente, die er auf
»
» Rezepet bekam, er keine Kosten erstattet bekam.
» Mein Freund machte mich darauf aufmerksam, daß so innerhalb eines
» Kalenderjahres er ohne den SB des Tarifes zusätzlich noch zw. 250-380 Euro
» selber tragen muß!!! Wie kommt das, davon ist nie die Rede im Tarif
» gewesen.
»
» Bitte um Stellungnahme der beiden o.g. Punkte.
» Da vorher keine weitere Entscheidung meinerseits getroffen werden kann.
»
» Danke
» Laura
Hallo Laura,
Ja, die Krankenkassen ziehen jedes Mal eine Gebühr ab, diese wird meist prozentual berechnet (5-10%) und kann bis zu 40 EUR für eine einzelne Leistung betragen. Diese Gebühr ist im Tarif 182 laut Bedingungswerk erstattungsfähig und sollte von der ARAG übernommen werden. Wir haben uns gerade auch telefonisch bei der ARAG rückversichert, dass diese Aussage korrekt ist. Hier müssten wir evtl mal eine solche Abrechnung überprüfen, um diesen Fehlbetrag zu ermitteln.
Darüber hinaus sind leider nicht alle Kosten erstattungsfähig, meistens weil die Ärzte Leistungen erbracht haben, die außerhalb des ärztlichen Gebührenrahmens liegen. Auch hier müssten wir anhand eines konkreten Falls überprüfen, wo die Lücke herkommt.
Ausgenommen in diesem Tarif sind lediglich Hilfsmittel, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Medizinisch notwendige Arzneimittel (also keine Nahrungsergänzungs- und Stärkungsmittel) sind ebenfalls voll erstattungsfähig. Auch hier prüfen wir gerne, wieso in einem konkreten Falls nichts erstattet wurde.
Zusammenfassend möchten wir sagen, dass wir den Tarif für den Internetvertrieb ausgewählt haben, da er eine sehr klare und einfache Leistungszusage enthält und ebenso einen klar definierten Selbstbehalt. Deshalb sind wir etwas verwundert, wieso dies in Ihrem Fall wohl regelmäßig nicht eingehalten wird. Wir werden diesem Fall gerne nachgehen.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zusatzversicherung Kostenerstattungsprinzip ARAG 182)
PS: Um persönliche Daten nicht im Forum zu verbreiten, können Sie gerne weitere Fragen auch per E-Mail stellen an service@versichert.de. --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |