Forum Ambulante Zusatzversicherung ARAG

Mueller-Brecht

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03.02.2009, 11:55


Leistungen (Ambulante Zusatzversicherung ARAG)

Haben ab 1.2.09 eine amb. Vers. für unsere Tochter. Uns ist nicht 1. nicht klar ob wir nach wie vor die gesetzl. Krankenkarte beim Arzt vorlegen müssen.

2. Schreiben Sie, dass nach Vorleistung der GK man 100% erstattet bekomme.Nennen Sie uns bitte Beispiele wann einmal eine GK nicht in Vorleistung tritt u. wir dann sozusagen auf 40% der Restkosten sitzen bleiben.

Weil mein Mann u. ich ebenso an einer ambul. Vers. interessiert sind.

3. Muß ein Arzt mir sagen, dass er nun Leistungen erbringt, die von der GK nicht übernommen werden? Oder werde ich überrascht in dem ich auf einmal nur 60% erstattet bekomme und somit den Rest selber trage?

Danke für die Beantwortung

Kundenbetreuung(R)

03.02.2009, 12:15

@ Mueller-Brecht


Leistungen

» Haben ab 1.2.09 eine amb. Vers. für unsere Tochter. Uns ist nicht 1. nicht
» klar ob wir nach wie vor die gesetzl. Krankenkarte beim Arzt vorlegen
» müssen.
»
» 2. Schreiben Sie, dass nach Vorleistung der GK man 100% erstattet
» bekomme.Nennen Sie uns bitte Beispiele wann einmal eine GK nicht in
» Vorleistung tritt u. wir dann sozusagen auf 40% der Restkosten sitzen
» bleiben.
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» Weil mein Mann u. ich ebenso an einer ambul. Vers. interessiert sind.
»
» 3. Muß ein Arzt mir sagen, dass er nun Leistungen erbringt, die von der GK
» nicht übernommen werden? Oder werde ich überrascht in dem ich auf einmal
» nur 60% erstattet bekomme und somit den Rest selber trage?
»
» Danke für die Beantwortung

Hallo Frau Müller-Brecht,

Vielen Dank für ihre Fragen, ich versuche diese kurz zu beantworten. Sollten weitere Fragen auftauchen, hilft auf jeden Fall auch ein Anruf bei der Krankenkasse, die hierzu umfangreich informieren!

zu 1) Mit einer Krankenversicherungskarte werden die erbrachten Leistungen des Arztes direkt mit der Krankenkasse abgerechnet (Sachleistungsprinzip). Mit dem Kostenerstattungsprinzip gilt eine andere Regelung: Der Arzt stellt ihnen eine Rechnung aus, die sie grundsätzlich selbst bezahlen müssen. Anschließend können sie sich von ihrer Krankenkasse die Kosten erstatten lassen. Bleiben nach dieser Kostenerstattung noch Leistungen übrig, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden, übernimmt die Ambulante Zusatzversicherung den Rest. (Man bezeichnet die Ambulante Zusatzversicherung auch als Ambulante Restkostenversicherung)

zu 2) Verweigert die Krankenkasse eine Kostenerstattung, muss sie dies ihnen gegenüber schriftlich begründen. Gründe hierfür könnten eine nicht erkennbare Notwendigkeit, Doppelbehandlungen oder Behandlungsmethoden ohne anerkannten Wirksamkeitsnachweis (Naturheilkunde, Homöopathie...) sein. Sollte man Bedenken haben, kann man sich bei der Krankenkasse im vorraus über die geplante Behandlungsmethode informieren.

zu 3) Ja, vor der Behandlung muss der Arzt mit Ihnen durchsprechen, was er tut und wieviel dies kostet. Denn Sie als Patient bezahlen die Rechnung erstmal. Auch hohe Abrechnungssätze muss der Arzt begründen.

Ich empfehle Ihnen für zusätzliche Informationen einen Link zum Online-Lexikon Wikipedia, an dem auch Mitarbeiter von unserem Unternehmen mitgearbeitet haben, sowie ein Gespräch mit ihrer Krankenkasse, die ihnen gerne Informationsmaterial zuschicken.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Ambulante Restkostenversicherung ARAG 182)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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