» Guten Tag,
» was heisst "kleine Psychotherapie"?
» kann bei Ihnen die Position 19.2 abgerechnet werden?
»
» Danke und herzliche Grüße
Hallo Sabine,
1. Definition "kleine Psychotherapie"
(Zur Verfügung gestellt von der Continentale Krankenversicherung)
Als psychotherapeutische Verrichtungen des GebüH kommen nur die Maßnahmen der sog. "kleinen" Psychotherapie in Betracht, die von Heilpraktikern und Diplom-Psychologen mit einer Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz erbracht werden dürfen. Dies sind:
- Hypnose
- Autogenes Training
- Jakobsonsche Relaxationstherapie
- Verbale Intervention
Die im Zusammenhang mit den psychotherapeutischen Leistungen durchgeführten psychodiagnostischen Verfahren (z.B. Erhebung einer biographischen Anamnese) sind im Rahmen der dafür vorgesehenen GebüH-Leistungen erstattungsfähig.
2. GebüH Position 19.2
Zum Thema Alternative Heilmethoden hat die Gothaer eine umfangreiche Klarstellung abgegeben: Information zur Alternativen Medizin.
Zusammenfassend kann man sagen, dass - unter Berücksichtigung dieser beiden Punkte - auch eine Behandlung nach "19.2 Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer" grundsätzlich erstattungsfähig sein sollte.
Tatsächliche Zusagen zur Erstattung eines Versicherers oder zu einzelnen Leistungsfällen dürfen wir als Makler nicht abgeben.
Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung
(Heilpraktikerversicherung Gothaer MediNatura) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |